Bedingungen Gebirge  Kundeninformation >   Preise >


Allgemeine Bedingungen


1. Der Mieter nimmt davon Kenntnis, dass die Agentur Sonn- und Feiertags geschlossen ist. Während der Woche ist das Büro von 8 - 12 und 14 - 18 Uhr geöffnet. Jede Ankunft ausserhalb der Bürozeiten muss gemeldet werden.

2. Sollte der Mieter die gemieteten Räumlichkeiten nicht belegen, so ist er trotzdem verpflichtet, den vollen in diesem Vertrag festgelegten Mietbetrag zu bezahlen, ohne auf eine Ermässigung Anspruch zu haben, ausser die Wohnung kann wiedervermietet werden. In diesem Fall wird für die verursachten Kosten ein Betrag von Sfr. 100.- erhoben.

2.1. Bei Annullationen aus Gründen, die von der Versicherung nicht anerkannt werden, gelten folgende Bestimmungen: ab Vermietungsbestätigung und bis 8 Wochen vor Mietbeginn werden 10 % des Mietwertes erhoben. Für Absagen zwischen 8 - 3 Wochen vor Mietbeginn wird die Anzahlung zurückbehalten. Für Absagen, die weniger als 3 Wochen vor Mietbeginn erfolgen, ist der ganze Mietbetrag zu entrichten.

2.2. Die in Punkt 2a und 2b erwähnten, zurückbehaltenen Beträge, können bei einer zukünftigen Vermietung innert Jahresfrist, ab Datum der annulierten Reservation verrechnet werden.

3. Die Räumlichkeiten werden ausschliesslich zu Wohnzwecken vermietet. Der Mieter darf sie nicht untervermieten oder seinen Vertrag einer andern Person übertragen, ohne ausdrückliche Bewilligung des Vermieters. Die Wohnung darf nicht mit einer höhern als im Vertrage vorgesehene Anzahl Personen belegt werden. Der Besitzer oder sein Vertreter dürfen den Zugang eventuellen zusätzlichen Personen untersagen.

4. Der Mieter ist für jeglichen Schaden am gemieteten Objekt verantwortlich, der nicht durch den Besitzer, seinen Vertreter, durch Baufehler oder mangelnden Unterhalt verursacht wurde. Er muss die üblichen Vorkehrungen treffen, um allfällige Schäden zu vermeiden (Frost-Wasser-Schäden usw). Der Mieter haftet für die durch seine Unachtsamkeit entstandenen Schäden. Der Mieter ist verpflichtet, dem Besitzer oder seinem Vertreter alle auszuführenden Reparaturen anzuzeigen. Er kann für die Bezahlung von Arbeiten, die er ohne Wissen des Besitzers ausführen lässt, verantwortlich gemacht werden.

5. Der Besitzer ist nicht verantwortlich für Unregelmässigkeiten in der Wasser-, Strom- oder Gaszufuhr oder in der Schneeräumung, usw. und er lehnt jede Verantwortung für solche Ausfälle ab.

6. Sind inbegriffen im Mietpreis : MWST 3.6 %, Wäsche (ausgenommen Badetücher), Wohnungs-bzw. Reinigungskontrolle am Ende des Aufenthaltes sowie die Wäsche; Strom, Warmwasser, Heizung, Annulationsversicherung im Falle eines Unfalls oder Todesfalls des Mieters oder eines Familienmitglieds. Nicht inbegriffen sind : Kurtaxe, eventuelle Beschädigungen, Telefonbenutzung (Sfr. 5.-- Grundgebühr), Kostenüberschreitung des in der Preisliste vorgesehenen Tarifs für Wäsche und Reinigung. Eine Kaution von Sfr. 150.-- wird innert 30 Tagen nach Abreise zurückerstattet, nach Abzug eventueller Zusatzkosten wie im vorhergehenden Absatz erwähnt.

Für alle Aufenthalte ab 30. April 2007, ist die Wäsche nicht mehr im Mietpreis inbegriffen und wird als Extra, gegen Barzahlung angeboten. Hingegen ist die Kurtaxe im Preis inbegriffen.

7. Der Besitzer behält sich das Recht vor, die gemietete Wohnung jederzeit zu besichtigen oder besichtigen zu lassen, auch wenn der Mieter davon nicht in Kenntnis gesetzt worden ist.

8. Die Immobilien- und Mobiliarversicherung ist Sache des Eigentümers, diejenige für persönliche Besitztümer jedoch die des Mieters.

9. Der Mieter ist verpflichtet, allfällige festgestellte Schäden oder unvollständiges Inventar, der Agentur sofort, nach Inbesitznahme der Wohnung zu melden.

9.1. Der Mieter hat die Verpflichtung, die durch ihn verursachten Schäden, bei seiner Abreise zu melden. Reparaturen für nachträglich festgestellte Schäden können ihm in Rechnung gestellt werden.

10. Haustiere sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters zugelassen.

11. Dieser Vertrag gilt als Schuldanerkennung gemäss Art. 82 LP für den Mietbetrag sowie alle Beträge, die sich durch die darin genannten Bestimmungen ergeben.

12. Die Agentur hat jederzeit das Recht aus, von ihr unabhängigen Gründen, die gemietete Wohnung mit einer der gleichen Kategorie auszutauschen, und dies ohne weitere Gegenleistung seitens der Agentur.

12.1. Im Falle eines Verkaufs des Mietobjektes kann kein Schadenersatz verlangt werden, weder vom Verwalter, noch vom alten, noch vom neuen Besitzer. Der Mietvertrag wird bei der Unterschrift des Verkaufsvertrages gebrochen.

13. Der Mieter verpflichtet sich, das Chalet / die Wohnung wie umgehend beschrieben zu akzeptieren. Ohne Reklamation innerhalb von 24 Stunden nach der Besitznahme wird angenommen, er habe es/sie in gutem Zustand übernommen.

14. Für alle Streitfälle, die von der Interpretation, der Ausführung, Nichtausführung oder Anwendung dieses Vertrages herrühren, erklärt der Mieter die Gerichtsinstanz in Siders anzuerkennen.